Allgemeine Geschäftsbedingungen

- Technikereinsatz:

Reparaturarbeiten sind immer sofort BAR zu zahlen.

Der erste Reparatureinsatz dient zur Feststellung des Fehlers und wird gemäß den anfallenden Fahrtkosten- und Arbeitszeitkosten nach Stundenlohn abgerechnet.

Dieser Betrag wird bei einem Technikereinsatz auf jeden Fall berechnet, auch wenn keine Reparatur weiter gewünscht wird. Weitere Arbeiten werden gemäß des Kostenvoranschlages durchgeführt und ebenfalls bar abgerechnet. Geleistete Anzahlungen werden ggfs. Mit der Endberechnung verrechnet.

Der Stundenlohn beträgt zurzeit 74,00 € und wird in Fahrtwerte (FW) und in Zeitwerten (ZW) erfasst (inkl. der zurzeit gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer). 1 FW = 10min., 1 ZW=15min., zzgl. Bereitstellung Servicefahrzeug-Pauschale 15,00 €.

Die Arbeitszeit beginnt mit der Anfahrt zu Ihnen und endet mit dem Wiedereintreffen an der Firma. Sofern Ersatzteile bestellt werden müssen und eine zweite Fahrt nötig wird, stellen wir auch diese Fahrzeit in Rechnung.

Unsere Techniker sind angehalten und berechtigt sofort gegen Quittung zu kassieren.

Bei einem Kostenvoranschlag für eine Reparatur wird bei Ausführung die Kostenpauschale zeitgemäß mit verrechnet und bei Neukauf wird der Betrag abgezogen. Die Entfernungspauschale wird nicht verrechnet.

Sie haben also keinen Verlust, wenn Sie uns weiterhin in Anspruch nehmen.

Doch möchten Sie anderweitig einen Neukauf tätigen oder die Reparatur durchführen lassen, ist dieser Betrag für unsere Bemühungen.

- Allgemein:

Von Ihnen gekaufte Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Stammer-Hausgeräte.

Bei Reparaturannahme erklären Sie sich einverstanden damit, dass persönliche Daten zum Zweck der Archivierung gespeichert werden.

Mündliche Abreden sind nicht getroffen.

- Ersatzteilbestellung:

Für Ersatzteile – die wir gerne für Sie bestellen – nehmen wir eine Anzahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des zu bestellenden Teils, beträgt aber mind. 10,-€.

Porto und Verpackung für Ihre Bestellung müssen von Ihnen übernommen werden. Erfolgt die Bestellung bei einem Lieferanten für mehrere Kunden, werden diese kosten natürlich anteilig umgelegt.

Ersatzteile sind vom Umtausch ausgeschlossen; es sei denn, der Lieferfirma kann nachgewiesen werden, dass das richtige Teil bestellt wurde und ein falsches Ersatzteil geliefert wurde.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelung.

Auch wir können bei unseren Lieferanten keine Ersatzteile umtauschen. Im Zuge der Rücksendung entstehen dann Porto, Verpackungskosten und Gebühren für die Wiedereinlagerung von mind. 20% des Warenwertes. Die Anzahlung kann unter Abzug dieser Gebühren dann wieder ausgezahlt werden.

- Reparaturannahme:

Mit Auftragserteilung (Reparaturauftrag, Kostenvoranschlag) erkennen Sie die hier vorliegenden Bedingungen an.

Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig und betragen 10% der Kostenvoranschlagsendsumme, mind. jedoch 15,00€. Bei Reparaturannahme von Kleingeräten erheben wir eine Vorauszahlung von 10,00€ pro Gerät; bei Mikrowellen, Kühlgeräten, Kaffeeautomaten, Waschmaschinen und Trocknern pro Gerät 30,00€.

Die Kostenvoranschlags-Gültigkeitsdauer wird auf 3 Wochen begrenzt.

Bei Auftragserteilung sind uns Fehler der entsprechenden Geräte und deren Auswirkungen bekannt zu geben.

Sie können uns eine Kostengrenze setzten, liegen die Kosten dann wesentlich höher, so ist Ihr Einverständnis einzuholen.

Kosten: Soll eine Reparatur nicht durchgeführt werden, so sind die Kosten für diesen Auftrag mit der Vorauszahlung abgegolten. Wird bei Mikrowellengeräten die Reparatur nicht durchgeführt, muss das Gerät wieder zusammengebaut werden und Sicherheitsmessungen durchgeführt werden. Diese Kosten sind von Ihnen zu übernehmen.

Bei evtl. Neukauf eines Ersatzgerätes (sofern Sie die Reparatur nicht wünschen, da diese den Neupreis eines vergleichbaren Gerätes übersteigen würde, etc.) wird die Annahmepauschale verrechnet.

Die Aufbewahrungszeit von Geräten beträgt auf ausgeführte Reparaturen und erstellte Kostenvoranschläge ein halbes Jahr. Danach erlischt die Sorgfaltspflicht.

Garantieansprüche können nur gewährt werden, wenn das in Stand zu setzende Gerät nicht durch Dritte, Fremdeingriffe oder Eigenverschulden zerstört wurde. Die Garantiezeit von 6 Monaten sowie 6 Monaten Gewährleistung, wird auf ausgeführte Arbeiten und eingesetzte Materialien gewährt. Bei Herstellergarantie ist ein sofortiger Garantienachweis zu erbringen (z.B. durch Kaufbeleg, Garantiekarte).

Reparaturrechnungen sind sofort bei Abholung ohne Abzug zu begleichen.

- Datenschutz:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihre persönlichen Daten speichern und für internen Gebrauch (Auftragsbearbeitung/Rückverfolgung) benutzen.

Wir verpflichten uns, keine Daten an Dritte weiterzugeben.

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